 |
|

Teilnahmebedingungen BA Sportition 2009 in Mannheim
Stand: 19.01.2009
Präambel
- Als Veranstalter / Organisationsteam der BA-Meisterschaften 2009 in Mannheim sind alle diejenigen zu erkennen, die sich durch einen entsprechenden Ausweis dieser Gruppe zugehörig zeigen können. Als Teilnehmer sind alle diejenigen zu erkennen, die sich durch einen entsprechenden Ausweis dieser Gruppe zugehörig zeigen können (der Teilnehmerausweis ist für alle Teilnehmer verpflichtend an dem Veranstaltungstermin ständig mit sich zu führen).
- Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig und ohne jeglichen Zwang. Durch die Anmeldung erfolgt eine verbindliche Zusage zur Teilnahme an der Veranstaltung.
- Die Haftung durch den Veranstalter / das Organisationsteam für direkte oder indirekte Schäden, die dem Teilnehmer / der Teilnehmerin im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Veranstaltung entstehen, wird – soweit gesetzlich zugelassen – ausgeschlossen. Die Versicherung für Personen- und Sachschäden ist Sache des Teilnehmers / der Teilnehmerin. Er / Sie muss für alle hierfür anfallenden Kosten selbst aufkommen.
- Die Haftung durch den Veranstalter / das Organisationsteam für direkte oder indirekte Schäden an jeglichen Sportstätten oder dazugehörigen Anlagen, die während der Veranstaltungszeit genutzt werden, wird ausgeschlossen. Die Haftung für entstandene Schäden trägt der Verursacher /die Verursacherin. Dieser / Diese muss selbständig für die Schäden aufkommen.
- In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüche auf den Betrag der Teilnahmegebühr für die Veranstaltung. Die bei Anmeldung geleistete Teilnahmegebühr kann nur in besonderen Fällen und durch entsprechende Nachweise der Unmöglichkeit der Teilnahme zurückerstattet werden.
- Der Veranstalter / das Organisationsteam schließt ebenso eine Haftung für Schäden bzw. Folgeschäden, die durch eine Veranstaltungsabsage oder mangelhafte Organisation verursacht werden, aus.
- Ausflüge, Rundflüge und sonstige Veranstaltungen werden von dem Veranstalter / dem Organisationsteam lediglich vermittelt. Insbesondere handelt es sich bei solchen Veranstaltungen ausschließlich um Leistungen fremder Leistungsträger, für die der Veranstalter / das Organisationsteam keine Haftung übernimmt. Weist der Veranstalter / das Organisationsteam nach, dass Personen- oder Sachschäden anlässlich einer vermittelten Leistung verursacht wurden, ist der Veranstalter / das Organisationsteam von der Haftung gegenüber der Person, die den Schadenersatzanspruch erhebt oder deren Rechtsnachfolgern, befreit. Der Schadenersatzanspruch muss ausschließlich gegenüber dem vermittelten Veranstalter geltend gemacht werden.
- Mutwillige Sachbeschädigung wird zur Anzeige gebracht.
|